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Photovoltaik Beglaubigung.jpeg

Photovoltaik Anlagen .

Installationskontrolle und Beglaubigung für Pronovo aus einer Hand !

Immer mehr Hausbesitzer beziehen ihren Strom von der eigenen Solaranlage und verwirklichen so ihren Traum von der Selbstversorgung.

Wir bieten ein umfassendes Angebot für den Start in die nachhaltige Energiezukunft.
 

  • Abnahmekontrolle und Beglaubigung aus einer Hand !

  • Unterstützung  bei der administrativen Abwicklung

  • Termingerechte Umsetzung 

  • Faire Preise ohne Qualitätsverlust​ der Abnahmekontrolle

  • Breites Expertenwissen

Image by Jubbar J.

Damit Sie beim Bau Ihrer Photovoltaik-Anlage möglichst rasch von der Einmalvergütung (EIV) profitieren, erledigen wir für Sie nicht nur die technische Abnahmekontrolle und die Ausstellung des Sicherheitsnachweises für die Anlage, sondern erstellen auch gleich die Beglaubigung, die Sie für Pronovo benötigen.

Pronovo PV Photovoltaik
Einmalvergütung (EIV)

Mit einer Einmalvergütung erhalten Anlagenbetreiber von Photovoltaikanlagen einen einmaligen Investitionsbeitrag. Einmalvergütungen für Photovoltaikanlagen werden in zwei unterschiedlichen Programmen gewährt: Einmalvergütungen für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV) mit einer Leistung von weniger als 100 kWp und Einmalvergütungen für grosse Photovoltaikanlagen (GREIV) mit einer Leistung ab 100 kWp.

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Meinen Förderbeitrag für meine Photovoltaik-Anlage bei Pronovo berechnen:

Neue Photovoltaik-Anlagen werden seit 2018 ausschliesslich mit Einmalvergütungen gefördert.

 

Die Einmalvergütung setzt sich aus einem Grundbeitrag und einem Leistungsbeitrag zusammen.

Die Ansätze von Grund- und Leistungsbeitrag sind von der Energieförderungsverordnung (EnFV) festgelegt und betragen höchstens 30 Prozent der bei der Inbetriebnahme massgeblichen Investitionskosten von Referenzanlagen.


Erweiterungen von bereits mit einer Einmalvergütung geförderten Anlagen haben kein Anrecht mehr auf einen Grundbetrag.

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Für viele Liegenschaftsbesitzer ist das Thema rund um Einmalvergütung (EIV) unklar. Lesen Sie hier die häufigsten Fragen und Antworten rund ums Thema.

Falls dann noch eine Frage unbeantwortet bleibt, dann rufen Sie uns doch einfach unter der Nummer 056 501 44 44 und wir helfen Ihnen sehr gerne weiter.

FAQ - Einmalvergütung (EIV)

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